Amtsgericht Augsburg
Urteil vom 31. Oktober 2007
Aktenzeichen: 22 C 3623/07
Normen: § 8 Ziffer 2 BKleingG
Die einmalige Bezeichnung von Vorstandsmitgliedern
einer Kleingartenanlage durch einen Pächter als "Idioten und Deppen"
reicht zur Kündigung eines Kleingartens gemäß § 8
Ziffer 2 BKleingG zumindest dann nicht aus, wenn das Pachtverhältnis
seit fast 20 Jahren besteht.
Veröffentlichung der Entscheidung: unveröffentlicht.