Amtsgericht Augsburg
Urteil vom 18. Februar 2004
Aktenzeichen: 12 C 6170/03
Normen: § 535 BGB, § 556 BGB, § 242
BGB
Tritt eine Firma jahrelang als vermeintliche Rechtsnachfolgerin
des verstorbenen früheren Vermieters auf, muß sie sich im Falle
einer Zahlungsklage des Mieters aufgrund Rechtsscheinshaftung als Vermieterin
behandeln lassen und kann sich nicht auf fehlende Passivlegitimation berufen.
Die Entscheidung ist veröffentlicht in ZMR 2004,
758.