Leitsatz 0048:
 
 

Amtsgericht Augsburg
Urteil vom 18. Februar 2004
Aktenzeichen: 12 C 6170/03
Normen: § 535 BGB, § 556 BGB, § 242 BGB
 
 

Tritt eine Firma jahrelang als vermeintliche Rechtsnachfolgerin des verstorbenen früheren Vermieters auf, muß sie sich im Falle einer Zahlungsklage des Mieters aufgrund Rechtsscheinshaftung als Vermieterin behandeln lassen und kann sich nicht auf fehlende Passivlegitimation berufen.
 
 

Die Entscheidung ist veröffentlicht in ZMR 2004, 758.
 
 
 
 

Stand: 12. Februar 2005
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