Amtsgericht Augsburg
Urteil vom 14. März 1977
Aktenzeichen: 2 C 3039/76
Normen: § 535 BGB, § 432 BGB
Haben Ehegatten gemeinsam einen Mietvertrag als
Vermieter unterschrieben, steht der Ehefrau selbst dann kein Einzelklagerecht
auf Räumung gegenüber dem Mieter zu, wenn sie Alleineigentümerin
des Anwesens ist.
unveröffentlicht.