Leitsatz 0044:
 
 

Amtsgericht Augsburg
Urteil vom 14. März 1977
Aktenzeichen: 2 C 3039/76
Normen: § 535 BGB, § 432 BGB
 

Haben Ehegatten gemeinsam einen Mietvertrag als Vermieter unterschrieben, steht der Ehefrau selbst dann kein Einzelklagerecht auf Räumung gegenüber dem Mieter zu, wenn sie Alleineigentümerin des Anwesens ist.
 
 

unveröffentlicht.
 
 
 
 

Stand: 17. Januar 2005
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