Leitsatz 0042:
 
 

Amtsgericht Augsburg
Urteil vom 7. Juni 1979
Aktenzeichen: 3 C 713/78
Normen: § 535 BGB, § 536 BGB, § 397 BGB, § 242 BGB
 

Erklärt der Vermieter anläßlich der Wohnungsübergabe, es sei alles in Ordnung, liegt darin ein stillschweigender Verzicht auf eventuell bestehende weitere Schadenersatzansprüche. Diesen Verzicht kann der Mieter ebenso stillschweigend annehmen.
 
 

unveröffentlicht.
 
 
 
 

Stand: 17. Januar 2005
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