Amtsgericht Augsburg
Urteil vom 7. Juni 1979
Aktenzeichen: 3 C 713/78
Normen: § 535 BGB, § 536 BGB, § 397
BGB, § 242 BGB
Erklärt der Vermieter anläßlich
der Wohnungsübergabe, es sei alles in Ordnung, liegt darin ein stillschweigender
Verzicht auf eventuell bestehende weitere Schadenersatzansprüche.
Diesen Verzicht kann der Mieter ebenso stillschweigend annehmen.
unveröffentlicht.