Leitsatz 0040:
 
 

Amtsgericht Augsburg
Urteil vom 12. Oktober 1981
Aktenzeichen: 2 C 3049/81
Normen: § 535 BGB, § 2 MHG
 

Das Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam, wenn es mit einem Gutachten begründet wird, welches von einem Sachverständigen stammt, den die Handswerkskammer für das Gebiet des Maurer-, Beton- und Stahlbetonbauerhandwerks bestellt und vereidigt hat.
 
 

unveröffentlicht.
 
 
 
 

Stand: 17. Januar 2005
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