Leitsatz 0039:
 
 

Amtsgericht Augsburg
Urteil vom 23. Juli 1981
Aktenzeichen: 1 C 1030/81
Normen: § 535 BGB, § 2 MHG
 

Eine Zahlungsklage statt einer Zustimmungsklage ist bei Mieterhöhungen gemäß § 2 MHG unzulässig.

Stellt der Vermieter einen Hilfsantrag auf Zustimmung zur Mieterhöhung erst nach Ablauf der Zustimmungsfrist, ändert dies an der Unzulässigkeit nichts.
 
 

unveröffentlicht.
 
 
 
 

Stand: 17. Januar 2005
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