Leitsatz 0030:
 
 

Amtsgericht Augsburg
Urteil vom 7. März 1988
Aktenzeichen: 2 C 6359/87
Normen: § 535 BGB, § 537 BGB
 

Die unvermeidlichen Lärmbelästigungen, die von einer benachbarten Baustelle mit zwölf Reihenhäusern herrühren, muß der Mieter einer Großstadtwohnung hinnehmen.
 

Veröffentlichung der Entscheidung: ZMR 1988, 341.
 
 
 

Stand: 15. Januar 2005
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