Amtsgericht Augsburg
Urteil vom 10. April 1990
Aktenzeichen: 4 C 6740/89
Normen: § 535 BGB, § 9 AGBG, § 27 II.
BV
Eine Klausel, wonach der Vermieter berechtigt ist,
auf Kosten des Mieters eine Haftpflichtversichung für diesen abzuschließen,
ist unwirksam.
unveröffentlicht.