Leitsatz 0013:
 
 

Amtsgericht Augsburg
Urteil vom 10. April 1990
Aktenzeichen: 4 C 6740/89
Normen: § 535 BGB, § 9 AGBG, § 27 II. BV
 

Eine Klausel, wonach der Vermieter berechtigt ist, auf Kosten des Mieters eine Haftpflichtversichung für diesen abzuschließen, ist unwirksam.
 
 

unveröffentlicht.
 
 
 

Stand: 15. Januar 2005
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