Leitsatz 0010:
 
 

Amtsgericht Augsburg
Urteil vom 24. Oktober 1996
Aktenzeichen: 3 C 5240/96
Normen: § 565 Abs. 2 Satz 4 BGB
 

Die Klausel, daß sich ein bis 31.10. befristeter Mietvertrag jeweils um zwölf Monate verlängert, ist unwirksam, da eine derartige Vertragsvereinbarung der Regelung des § 565 Abs. 2 Satz 4 BGB widerspricht.
 

Veröffentlichung der Entscheidung: ZMR 1997, 424 f.
 
 
 

Stand: 21. Januar 2003
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