Leitsatz 0007:
 
 

Amtsgericht Augsburg
Urteil vom 4. November 1977
Aktenzeichen: 2 C 1325/77
Normen: § 823 Abs. 2 BGB, § 564 b II Nr. 2 BGB, § 263 StGB
 

Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarfs, um durch Abschluß eines neuen Mietvertrags mit einem Dritten einen höheren Mietpreis zu erzielen, ist er dem gekündigten Mieter zum Schadenersatz verpflichtet.
 
 
 

Veröffentlichung der Entscheidung: WM 1978, 130 f.
 
 
 

Stand: 3. Februar 2003
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