Amtsgericht Augsburg
Urteil vom 4. November 1977
Aktenzeichen: 2 C 1325/77
Normen: § 823 Abs. 2 BGB, § 564 b II Nr.
2 BGB, § 263 StGB
Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarfs, um
durch Abschluß eines neuen Mietvertrags mit einem Dritten einen höheren
Mietpreis zu erzielen, ist er dem gekündigten Mieter zum Schadenersatz
verpflichtet.
Veröffentlichung der Entscheidung: WM 1978, 130
f.