Leitsatz 0002:
 
 

Amtsgericht Augsburg
Urteil vom 22. Oktober 1986
Aktenzeichen: 3 C 4679/86
Normen: § 535 BGB
 

Hat der Mieter mit schriftlichem Mietvertrag eine Wohnung angemietet und später mit mündlichem Vertrag zwei Pkw-Stellplätze hinzugemietet, so sind im Zweifel beide Stellplätze in den Wohnraummietvertrag einbezogen worden, so daß die Kündigung eines der beiden Stellplätze ausscheidet.
 

Entscheidung veröffentlicht in WM 1987, 25.
 
 
 
 

Stand: 15. Januar 2005
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